Allgemeine Geschäftsbedigungen



1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der erteilten Aufträge an. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht binnen 2 Tagen schriftlich widersprochen wird.
1.2. Fotoaufnahmen im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

2. Urheberrecht

2.1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotoaufnahmen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.2. Die von dem Fotografen hergestellten Fotoaufnahmen sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftragsgebers bestimmt.
2.3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist (sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde) jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
2.4. Die Nutzungsrechte werden erst nach der vollständigen Bezahlung, des Honorars an den Fotografen, übertragen.
2.5. Bei der Verwendung der Fotoaufnahmen kann  der Fotograf verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
2.6. Die Originaldateien verbleiben beim Fotografen.

3. Honorare und Eigentumsvorbehalt

3.1. Für die Herstellung der Fotoaufnahmen wird ein Grundpreis erhoben. Nebenkosten (Anfahrtsstrecken, Materialkosten, Requisiten) sind in dem Grundpreispreis enthalten. Für weitere  Bilddateien wird ein separater Preis des Fotografen berechnet. Gegenüber Endverbrauchern und Gewerbekunden weist der Fotograf das Honorar ohne Umsatzsteuer aus.
3.2. Sofern vertraglich keine anderen Zahlungsbedingungen angegeben sind, ist der ausgewiesene Grundpreis bei Buchung/ Terminfestsetzung fällig und mit Eingang des Grundpreises ist die Buchung/ Terminfestsetzung als Verbindlich bestätigt. Die Fotoprodukte und die Bilddateien, werden am Tag des Auswahltermins in Rechnung gestellt und sind spätestens nach 7 Tagen zu zahlen.

3.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotoaufnahmen sowie Fotoprodukte Eigentum des Fotografen, des weiteren erfolgt bis zur vollständigen Bezahlung keine Übertragung der einfachen Nutzungsrechte.

3.4. Reklamation bezüglich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber während des Shootings Sonderwünsche oder Änderungen äußern, müssen diese gesondert berechnet werden.

4. Haftung

4.1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und ihren Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.2. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.3. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
4.4. Der Fotograf verwahrt die Fotoaufnahmen sorgfältig bis zu einem Jahr und hat das recht sie danach zu vernichten. Sollten diese vor Übergabe aus irgendwelchen Gründen verloren gehen, wird das Shooting kostenfrei zu gleichen Bedingungen wiederholt.
4.5. Der Fotograf haftet für die Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller der genutzten Speichermedien.

4.6. Der Kunde kann in vollem Umfang für Schäden an Kamera und Objektiv haftbar gemacht werden, wenn diese durch mutwillige Einwirkungen des Kunden stattgefunden haben. So wie bei Shootings mit Hunden/ Katzen, hat der Kunde sicher zu stellen, dass sein/e Tier/e Versichert ist/ sind und ebenfalls an Schäden durch das/die Tier/e haftbar gemacht werden kann.

5. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte

5.1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/ oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch eine schriftliche Genehmigung) Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Eigentumsrechte werden nur gegen ein angemessenes Honorar übertragen.

5.2. Dem Fotograf wird das Recht eingeräumt, eine Best-of-Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber spricht den Fotografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Kunde kann spätestens bei Übernahme der Erstabzüge einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich widersprechen.

 

6. Mitwirkungspflicht des Kunden

6.1. Der Kunde/ Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotograf alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen bis spätestens 5 Tage vor Shooting beginn vorliegen.

7. Leistungsstörungen und Ausfallhonorar

7.1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, auf 60,00€ je angefangener Stunde.

7.2. Liefertermine für die Bilddateien bzw Fotoprodukte sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Die Im Vertrag enthaltene Angabe des Lieferzeitraumes sind lediglich circa Angaben und nicht verbindlich.
7.3. Stornierungen werden nur bis 4 Tage nach dem Auswahltermin in schriftlicher Form anerkannt. Wird der vereinbarte Termin bis 4 Tage vor dem Shootingtermin abgesagt, werden vom Grundpreis nur 30% zurück erstattet. Geschieht die Stornierung ab 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin des Shootings, muss der Auftraggeber den Grundpreis voll bezahlen und es ist dann keine Rückerstattung mehr möglich.
7.4. Bei Krankheit, Trauerfall oder Umständen für die weder Auftraggeber noch der Fotograf etwas können (Höheregewalt der Natur), kann der vereinbarte Termin verschoben werden. Es fallen hierbei keine weiteren Kosten an.

8. Datenschutz

8.1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Sie haben das Recht jederzeit ihre Daten einsehen zu können oder die Löschung dieser zu veranlassen.

9. Digitale Fotografie

9.1. Bei der Vervielfältigung der Fotoaufnahmen in digitaler Form, ist der Urheber stets zu vermerken.
9.2. Für die Datenspeicherung werden USB-Sticks, Externefestplatten oder CD-R oder Daten-DVD verwendet, für die nur innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer oder anderem Medien entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz.

10. Vertragsstrafe und Schadenersatz

10.1. Bei jeglicher unberechtigter Nutzung, Verwendung, Veränderung (wie z.B durch Filter von Instagram und Co.), Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials oder zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe von mindestens 350,00€ pro Bild und Einzelfall zu zahlen. Dies gilt vorbehaltlich, es können weitergehende Schadensersatzansprüche entstehen.

11. Nachbestellung

11.1 Bilddateien können jederzeit bis zu 24 Monate nach einem Shooting nachbestellt werden. 
11.2 Die Kosten pro Bilddatei liegen bei 30,00€.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens Pfotengraphie Jan-Willem Dickhöver




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